Unterstützung über die Pflegekasse

Mit Herz und Hand – offiziell anerkannt seit dem 01.10.2026

Mit Herz und Hand ist durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) offiziell als Betreuungsangebot sowie als Angebot zur Entlastung im Alltag nach § 45a SGB XI anerkannt.

Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 können für entsprechende Unterstützungsleistungen den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € nach § 45b SGB XI nutzen.

Ich unterstütze pflegebedürftige Menschen liebevoll und zuverlässig in ihrem gewohnten Zuhause, begleite sie im Alltag und entlaste pflegende Angehörige.

Auch die Betreuung minderjähriger Pflegebedürftiger ist Bestandteil meiner Anerkennung.

Die anerkannten Leistungen können im Rahmen des verfügbaren Entlastungsbetrags über die Pflegekasse abgerechnet werden.

Mein Ziel ist es, Selbstständigkeit, Lebensqualität und Wohlbefinden zu fördern – mit Herz und Hand.

Wer kann den Entlastungsbetrag nutzen?

Pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € nach § 45b SGB XI.

Dieser Betrag steht zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen zur Verfügung und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.

Gut zu wissen:

  • Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € monatlich, unabhängig vom Pflegegrad.

  • Nicht verbrauchte Beträge können in die folgenden Monate übertragen werden.

  • Restbeträge aus einem Kalenderjahr können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

  • Der Betrag wird nicht als Pflegegeld ausgezahlt, sondern dient zur Finanzierung entsprechender Unterstützungsleistungen.

Mit Herz und Hand ist seit dem 01.10.2026 offiziell anerkannt. Dadurch können Sie meine anerkannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen über den verfügbaren Entlastungsbetrag Ihrer Pflegekasse finanzieren.

Gerne helfe ich Ihnen dabei, die Möglichkeiten Ihrer Pflegekasse optimal zu nutzen.

 

Welche Leistungen können über den Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden.

Mit Herz und Hand ist seit dem 01.10.2026 durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen offiziell als Betreuungsangebot sowie als Angebot zur Entlastung im Alltag nach § 45a SGB XI anerkannt.

Ich unterstütze pflegebedürftige Menschen dabei, ihren Alltag möglichst selbstständig und angenehm zu gestalten. Gleichzeitig möchte ich pflegende Angehörige entlasten und ihnen wertvolle Freiräume schaffen.

Meine Unterstützungsleistungen umfassen unter anderem:

  • Unterstützung im Haushalt

  • Hilfe beim Einkaufen und bei Besorgungen

  • Begleitung zu Arztterminen

  • Alltagsbegleitung und gemeinsame Aktivitäten

  • Betreuung und Beschäftigung pflegebedürftiger Menschen

  • Entlastung pflegender Angehöriger

Die Abrechnung über den Entlastungsbetrag ist möglich, soweit die jeweilige Leistung von meinem anerkannten Angebot umfasst ist und ausreichend Budget zur Verfügung steht.

Darüber hinaus können zusätzliche Leistungen auch privat bezahlt werden.

So funktioniert die Abrechnung über die Pflegekasse

Einfach und unkompliziert über die Pflegekasse abrechnen

Mit Herz und Hand ist seit dem 01.10.2026 offiziell als Betreuungsangebot sowie als Angebot zur Entlastung im Alltag nach § 45a SGB XI anerkannt.

Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 können für meine anerkannten Leistungen den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € nutzen.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Organisation und Abrechnung Ihrer Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Mein Ziel ist es, Ihnen möglichst viel Verwaltungsaufwand abzunehmen, damit Sie sich auf die wichtigen Dinge des Alltags konzentrieren können.

So funktioniert die Abrechnung:

  1. Kontaktaufnahme: Wir besprechen gemeinsam, welche Unterstützung Sie benötigen.

  2. Vereinbarung: Wir legen die gewünschten Leistungen und Einsatzzeiten fest.

  3. Pflegekasse: Wir klären, welches Budget Ihnen zur Verfügung steht.

  4. Direkte Abrechnung: Mit Ihrer schriftlichen Abtretungserklärung kann ich die erbrachten, anerkannten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

  5. Zusätzliche Unterstützung: Sollte Ihr verfügbares Budget nicht ausreichen, können weitere Leistungen nach vorheriger Vereinbarung privat bezahlt werden.

Selbstverständlich erkläre ich Ihnen alle notwendigen Schritte persönlich und verständlich.

Fragen zur Pflegekasse?

Sie haben Fragen zum Entlastungsbetrag oder zur Abrechnung über Ihre Pflegekasse?

Ich bin gerne für Sie da!

Als offiziell anerkannte Anbieterin für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI unterstütze ich Sie nicht nur im Alltag, sondern helfe Ihnen auch dabei, die Möglichkeiten Ihrer Pflegekasse zu verstehen.

Ob Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 – gemeinsam besprechen wir, welche Unterstützung Sie benötigen und wie Sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € nutzen können.

Auch bei Fragen zur direkten Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse oder zu zusätzlichen privat finanzierten Leistungen stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Kontaktieren Sie mich für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch.

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!

Mit Herz und Hand – Weil gute Unterstützung von Herzen kommt.